ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Taxi & Mietwagenunternehmen Arikan später genannt MT
Omnibus und Mietwagenunternehmen
Adams-Lehmann-Straße 54
80797 München
Zweitniederlassung
Mietwagenunternehmen
Carl-von-Linde-Str. 32
85716 Unterschleißheim
§ 1 Angebot
Sämtliche Angebote von MT sind freibleibend.
Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag.
§ 2 Vertragsabschluss
MT bestätigt den Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen. Erbringt MT tatsächlich Leistungen, gilt der Vertrag als geschlossen. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den ursprünglich erteilten Auftragsumfang übersteigen, der Bestätigung durch MT. Bei einer durch den Chauffeur durchgeführten kurzfristigen Auftragsänderung ohne Bestätigung durch MT, die durch den Kunden in Auftrag gegeben wird haftet dieser für daraus entstandenen materiellen und immateriellen Schaden.
§ 3 Leistungen
Zu den Inklusivleistungen gehören die Limousine, der Chauffeur und alle innerhalb des Münchner Autobahnringes gefahrenen Kilometer. Nicht inklusive sind auftragsbedingte Kosten wie Autobahn und Parkgebühren, alle gefahrenen Kilometer außerhalb des Münchner Autobahnringes und bei Fernfahrten Fahrerspesen und Öbernachtungskosten. MT verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem sauberen Zustand. Die Fahrzeuge sind gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert.
MT ist berechtigt dem Kunden einen anderen als den vereinbarten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade) handeln.
Die von MT eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum PbefG.
§ 4 Preise
Es gilt die im Angebot enthaltene Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Angaben in der Preisliste sind freibleibend. Auslagen werden dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet. Bei Fahrten außerhalb des Münchner Autobahnringes werden die gefahrenen Kilometer separat berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung von MT an.
MT behält sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Vorausleistung von bis zu 100% des zu erwartenden Auftragsvolumens zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages zur Sicherung der Forderung eine Kopie der Kreditkarte und des Personalausweises des Karteninhabers zu verlangen.
§ 6 Stornobedingungen
- Kündigung durch den Kunden
Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist MT berechtigt, dem Kunden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass diese Kosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.
Erfolgt die Kündigung des Auftrags bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so werden zusätzlich zu den bis dahin entstandenen Kosten pauschal 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Stornogebühr berechnet.
Befindet sich der Fahrer bereits auf dem Weg zum Kunden oder am vereinbarten Leistungsort und der Kunde nimmt die Dienstleistung nicht in Anspruch oder sagt den Auftrag weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn ab, ist der volle Auftragswert zu entrichten. Auch in diesem Fall bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. - Stornierungen bei Ausflügen
Für gebuchte Ausflüge gilt: Nach verbindlicher Bestätigung durch den Kunden sind im Falle einer Stornierung 100 % der vereinbarten Kosten zu zahlen. - Großveranstaltungen
Bei sogenannten Großveranstaltungen behält sich MT vor, sowohl die Preise als auch die Stornobedingungen individuell anzupassen.
Als Großveranstaltungen gelten im Voraus geplante Zusammenkünfte einer großen Anzahl von Personen an einem oder mehreren Orten zu einem bestimmten, vorher definierten Zweck. Der Begriff umfasst insbesondere auch sogenannte „Events“. - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei Auflösung oder Stilllegung des Unternehmens des Kunden oder bei Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen von MT oder seiner Gesellschafter. In diesen Fällen ist MT zur fristlosen Kündigung berechtigt. - Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung von Form und Frist genügt die Übermittlung per Telefax mit anschließendem Versand des Originals per Post. - Kündigung durch MT vor Leistungsbeginn
MT ist berechtigt, den Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung aus wichtigem Grund – insbesondere aufgrund höherer Gewalt im Sinne von § 3 Abs. 1 – zu kündigen. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich über die Vertragsaufhebung informiert. - Vorübergehende Leistungshindernisse
Bei vorübergehenden Leistungshindernissen verschieben sich vereinbarte Leistungstermine um die Dauer der Behinderung, sofern kein Fixgeschäft vereinbart wurde
§ 7 Haftung & Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die Leistungserbringung notwendigen Daten.
Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Fahrzeug. Alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln sind zu beachten. Den Hinweisen und Anweisungen des Fahrzeugführers ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden kann mit sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten werden. Der Vergütungsanspruch von MT auf den Auftragswert bleibt unberührt. Zusätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Verhalten ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Kann die Dienstleistung von MT aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, z.B. wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, besteht der Entgeltanspruch von MT in Höhe des Auftragswertes weiter.
§ 8 Haftung von MT
Die Haftung von MT für Vertragsverletzung und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht grundsätzlich nur Anspruch auf den typischerweise entstandenen Schaden von Körper, Leben und Gesundheit. Die Sachschäden, die dem Kunden aufgrund schuldhaftem Verhaltens von MT entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 1000,00 € nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von den Regelungen des § 10 unberührt. Jegliche Haftung für Verspätungen, deren Ursprung in der Straßenverkehrslage liegt ist ausgeschlossen. Hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Beförderungsausschluss
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere
- Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
- Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind (der Waffenschein ist unaufgefordert vorzulegen).
Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Entgeltanspruch von MT auf den voraussichtlichen Auftragswert bleibt nach Beförderungsausschluss voll erhalten.
§ 10 Datenschutz
Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hingewiesen, dass MT die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben – auch bei Wechsel- und Scheckklagen – ist München. MT kann den Kunden auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.